Herr X. habe ihm versprochen der Sache nachzugehen. Gleichzeitig forderte er ihn auf, sämtliche Dokumente nachzubestellen und nochmals zuzustellen. Zudem solle ihm der Pflichtige eine Bestätigung faxen, dass die ehemalige Firma des Pflichtigen nicht mehr aktiv sei. Die geforderte Bestätigung habe der Pflichtige mit Datum vom 7. Juli gefaxt. Ferner habe er die gewünschten Unterlagen nachgefordert. Mit Datum vom 15. Juli 2008 habe Herr X. den Pflichtigen kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass man die von ihm in den Briefkasten geworfenen Unterlagen im Haus gefunden habe. Sie seien jedoch erst am 11. Juli 2008 eingegangen, weshalb die Einsprachen als verspätet anzusehen seien.