Unter o/e Kostenfolge. Zur Begründung führte der Vertreter des Pflichtigen im Wesentlichen aus, am späten Nachmittag des 20. Juni 2008 habe der Rekurrent die von der Steuerverwaltung eingeforderten Unterlagen in den Briefkasten der Steuerverwaltung in Liestal eingeworfen. Die Steuerverwaltung sei in der Folge jedoch aufgrund der angeblich nicht eingereichten Beweismittel innert der Einsprachefrist bis zum 2. Mai 2008, nicht eingetreten. Bereits am nächsten Werktag, dem 7. Juli 2008 habe der Pflichtige die Steuerverwaltung kontaktiert und Herrn X. mitgeteilt, dass er sämtliche Dokumente am 20. Juni in den Briefkasten geworfen habe. Herr X. habe ihm versprochen der Sache nachzugehen.