alle Lohnausweise 2006 sowie allfällige sonstige Schuldzinsbelege 2006. Für die Geltendmachung von Berufsunkosten sei das Formular Berufsauslagen zu benutzen, die Fahrzeuge oder sonstige Vermögen seien ebenfalls zu deklarieren. Zur Einreichung dieser Unterlagen wurde dem Pflichtigen eine nichtverlängerbare Frist bis 20. Juni 2008 gewährt, andernfalls auf die Einsprache nicht eingetreten werden könne. 3. Mit Einsprache-Entscheid vom 3. Juli 2008 trat die Steuerverwaltung mangels rechtzeitig eingereichter Beweismittel nicht auf die Einsprache ein.