überhaupt einzureichen. Inzwischen hätte die Steuerverwaltung jedoch die Steuererklärung 2007 erhalten sollen und anhand seiner Zahlen sei festzustellen, dass er sein Arbeitspensum beim Betrieb X. massiv reduziert habe. Aus diesen Gründen sei die Veranlagungsverfügung erneut zu überprüfen resp. bitte er um ein persönliches Gespräch, denn mit dieser Veranlagungsverfügung stehe er kurz vor dem Aus und er wisse nicht mehr wie es mit ihm und seinem Leben weitergehen solle.