Zur Begründung führte er an, im Jahre 2005 habe er eine Steuerrechnung von insgesamt Fr. 1'178.05 begleichen müssen. Er könne unmöglich einen steuerbaren Verdienst gehabt haben, der eine Steuerrechnung von insgesamt Fr. 6'856.-- rechtfertige. Weiter führte er aus, Ende 2006 habe er seine eigene Firma auf Eis legen müssen, weil er sich zusammen mit seinem Hauptberuf beim Betrieb X. zu sehr verausgabt habe, weshalb ihm auch sein Arzt zu diesem Schritt geraten habe. Aus diesem Grund sei es ihm auch nicht möglich gewesen die Steuererklärung fristgerecht, resp. überhaupt einzureichen.