Mit Email vom 1. Februar 2008 informierte der Pflichtige die Steuerverwaltung über seine beruflichen, finanziellen und gesundheitlichen Umstände und ersuchte die Steuerverwaltung, ihm keine Busse aufzuerlegen, da es ihm finanziell nicht so gut gehe. 2.a) Gegen die amtliche Veranlagung erhob der Pflichtige mit Schreiben vom 29. April 2008 Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die Veranlagung sei entsprechend dem Verdienst des Jahres 2005 vorzunehmen, da sich diesbezüglich nicht viel geändert habe. Zur Begründung führte er an, im Jahre 2005 habe er eine Steuerrechnung von insgesamt Fr. 1'178.05 begleichen müssen.