Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 17. Oktober 2008 (110/2008) Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit einer Parteihandlung trifft grundsätzlich die Partei, welche diese Handlung vorzunehmen hat. Wer ein fristgebundenes Recht ausübt, trägt demnach die Beweislast für die fristgerechte Ausübung. Gemäss langjähriger bundesgerichtlicher Rechtsprechung trägt, wer die Rechtzeitigkeit seiner Eingabe nicht mit dem Poststempel beweisen kann, auf jeden Fall das Beweisrisiko für die effektive Postaufgabe. 08-110 Amtliche Veranlagung; Beweis fristgerechter Einwurf in Briefkasten der Steuerverwaltung Sachverhalt: 1.a)