Der vorliegende Einkaufsbetrag von Fr. 23'771.-- liegt wesentlich unter dem oberen Grenzbetrag von Fr. 75'960.-- und fällt folglich nicht unter diese Beschränkung. Nach Punkt 6.2 Pensionsreglement kann jedes versicherte Mitglied der Altersversicherung jährlich einmal freiwillige Einlagen leisten, wenn und soweit sein vorhandenes Altersguthaben kleiner ist als das maximale Altersguthaben. Vorliegend wies der Versicherungsausweis 2003 der Pensionskasse X aus, dass das Altersguthaben der Steuerpflichtigen am 1. Januar 2003 erst bei Fr. 1'919.40 lag. Erst durch die Einlage von Fr. 23'771.-- konnte die Deckungslücke geschlossen werden.