Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug mit dem Prozentsatz ihres Beschäftigungsgrades multipliziert. Im vorliegenden Fall beträgt der Koordinationsabzug somit Fr. 4'051.20 (80% x Fr. 25'320.-- x 20%). Wird vorliegend das massgebenden Jahresgehalt von Fr. 12'220.-- um Fr. 4'051.20 vermindert, resultiert der versicherte Lohn der steuerpflichtigen Ehefrau in der Höhe von Fr. 8'169.--. Der zu versichernde Mindestlohn wird somit nicht unterschritten. Die Versicherung der steuerpflichtigen Ehefrau ist folglich in Übereinstimmung mit den reglementarischen Bestimmungen erfolgt.