Pensionsreglement dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahresgehalt. Er beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100% mindestens Fr. 30'000.-- für das Personal im Innendienst und Fr. 35'000.-- für das Personal im Aussendienst. Bei Teilzeitbeschäftigten reduzieren sich diese Werte entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad. Für 20%-Beschäftigte beträgt der versicherte Lohn somit mindestens Fr. 6'000.-- bzw. Fr. 7'000.--. Der Koordinationsabzug entspricht laut Punkt 5.2 Pensionsreglement 80% der maximalen, einfachen AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Koordinationsabzug mit dem Prozentsatz ihres Beschäftigungsgrades multipliziert.