Im Jahre 2003 betrug die maximale, einfache AHV/IV-Rente Fr. 25'320.-- (vgl. Monatliche Vollrenten, Skala 44, Gültig ab 1. Januar 2003, ). Die steuerpflichtige Ehefrau hat mit einer Teilzeitstelle von 20% brutto Fr. 12'220.-- verdient. Bei einem Vollpensum hätte sie ein Jahresgehalt von Fr. 61'100.-- erzielt und somit ein Mehrfaches der maximalen einfachen AHV-Altersrente. Sie musste somit in die Pensionskasse X aufgenommen werden. Der versicherte Lohn entspricht gemäss Punkt 5.3 Pensionsreglement dem um den Koordinationsabzug verminderten massgebenden Jahresgehalt.