Mit Rekurs vom 25. November 2004 liessen die Steuerpflichtigen begehren, dass der Einsprache-Entscheid zur Staatssteuer 2003 vom 5. November 2004 aufzuheben sei, dass das steuerbare Einkommen neu auf Fr. 223'802.-- festzusetzen sei und dass die Entschädigungsfolge zu Lasten der Rekursgegnerin vorgenommen werden solle. 4. In ihrer Vernehmlassung vom 12. Juli 2005 begehrte die Steuerverwaltung die Abweisung des Rekurses.