Die Steuerverwaltung kürzte in der definitiven Veranlagungsverfügung der Staatssteuer 2003, Nr. S 03/11, vom 27. April 2004 den Abzug für Beiträge der Ehefrau an die Säule 3a auf Fr. 2'160.-- und strich den Abzug für Beiträge der Ehefrau an die 2. Säule. Insgesamt erklärte sie Fr. 250'181.-- zum steuerbaren Einkommen. 2. Dagegen liessen die Steuerpflichtigen mit Schreiben vom 21. Mai 2004 Einsprache erheben, welche die Steuerverwaltung mit Einsprache-Entscheid vom 5. November 2004 teilweise guthiess. Sie akzeptierte den Abzug für Beiträge der Ehefrau an die Säule 3a in der deklarierten Höhe von Fr. 4'768.--.