05-110 Berufliche Vorsorge: Abzugsfähigkeit von Beiträgen im unterobligatorischen Bereich Sachverhalt: 1. Die Steuerpflichtigen machten in ihrer Steuererklärung 2003 einen Abzug von Fr. 4'768.-- für Beiträge der Ehefrau an die Säule 3a und einen Abzug von Fr. 23'771.-- für Beiträge der Ehefrau an die 2. Säule geltend. Gemäss Lohnausweis betrug der Bruttolohn der Ehefrau im Jahre 2003 Fr. 12'220.--. Die Steuerverwaltung kürzte in der definitiven Veranlagungsverfügung der Staatssteuer 2003, Nr. S 03/11, vom 27. April 2004 den Abzug für Beiträge der Ehefrau an die Säule 3a auf Fr. 2'160.-- und strich den Abzug für Beiträge der Ehefrau an die 2. Säule.