Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 20. Dezember 2002 (110/2002) Für Vermögenserwerbe von Todes wegen, welche vor dem 5. März 2001 erfolgten, haben die direkten Nachkommen eine Erbschaftssteuer zu entrichten. 02-110: Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen: Zeitpunkt Aus den Erwägungen: 3. a) Gemäss § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980 (ESchStG) unterliegt der Vermögenserwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Seit der am 5. März 2001 in Kraft getretenen Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes sind direkte Nachkommen des Erblassers gemäss § 9 lit.