Steuerverwaltung vom 3. Oktober 2002 zur direkten Bundessteuer betr. die Abgangsentschädigung resp. Kapitalabfindung des Arbeitgebers festgehaltene Praxis erst ab der Steuerperiode 2003 gilt und somit auf die hier zu beurteilende Steuerperiode 2000 nicht anwendbar ist. Als Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen nach Art.