3. Des Weiteren fragt sich, ob die Abgangsentschädigung nach dem auf Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen anwendbaren Rentensatz gemäss Art. 37 DBG zu besteuern sei. a) Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, so wird die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte und der zulässigen Abzüge zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergibt, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde. Vorweg ist festzuhalten, dass die im Kreisschreiben Nr. 1 der Steuerperiode 2003 der Eidg. Steuerverwaltung vom 3. Oktober 2002 zur direkten Bundessteuer betr. die Abgangsentschädigung resp.