… Schliesslich vermag auch die von der Rekurrentin in Auftrag gegebene Schätzung der B den Beweis, dass die Y im vollen Umfang der geltend gemachten Generalunternehmerkosten eine Gegenleistung erbrachte, nicht zu erbringen. Fehlt es somit am Nachweis, dass die Y effektiv im vollen Umfang der geltend gemachten Aufwendungen von Fr. … tätig geworden ist, kann die streitige Zahlung nicht als werterhöhende Aufwendung anerkannt werden (zum Ganzen: BGE vom 9. Juni 1998 i.S. K., a.a.O., E. 2c).