Dass die Hausnummer c nun im Eigentum der Ehefrau steht ist als Zufall bzw. als einmalige Gelegenheit zu betrachten, die sich geboten hat, mussten doch die Verkäufer gleichzeitig mit der Käuferin ein Interesse daran haben diesen Verkauf bzw. Kauf abzuwickeln. Anders wäre die Situation zu betrachten, wenn die Ehefrau des Pflichtigen ein Interesse daran gehabt hätte, selbständig Liegenschaftskäufe bzw. -verkäufe zu tätigen, um ein steuerbares Einkommen zu erzielen. In solchen Fällen sind aber jeweils meist auch kurze Besitzesdauern der Objekte zu verzeichnen.