Einer kumulativen Erfüllung der Kriterien bedürfe es nicht. So habe sie sich aufgrund der Mitarbeit im Architekturbüro des Ehemannes Fachkenntnisse angeeignet, was auch einen engen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit begründe. Ausserdem sei eine systematische Handlungsweise erkennbar da in derselben Strasse die Häuser mit Nr. a/b im Eigentum der Ehegatten stehen würden. Die finanzielle Unterstützung des Ehemannes sowie der Einsatz von Fremdkapital würden ebenfalls dafür sprechen, dass es sich vorliegend nicht um eine rein private Vermögensverwaltung handle.