werden können (Vgl. ASA 61, S. 513). Für die vermögenssteuerrechtliche Zuordnung eines Vermögenswertes zu einem Steuerpflichtigen ist somit nicht nur die formalzivilrechtliche Zugehörigkeit, sondern hauptsächlich die wirtschaftliche Verfügungsgewalt entscheidend. Dieser Anknüpfungspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kann auch für die Bestimmung des Geschäftsvermögens eines Selbständigerwerbenden herangezogen werden. Dabei ist indes zu beachten, dass der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums keine klaren Konturen aufweist und deshalb nicht unbesehen von einer Disziplin auf die andere übertragen werden kann.