Ausser der Liegenschaft in Z. besitze sie keine Liegenschaft, daher könne auch nicht von einer Häufigkeit von Transaktionen gesprochen werden. Bezüglich der kurzen Besitzdauer sei gesagt, dass die Ehefrau die Liegenschaft seit dem 1. Juni 2005 besitze. Ein enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit müsse aufgrund ihrer Teilzeitanstellung als Büroangestellte verneint werden. Der Einsatz spezieller Fachkenntnisse oder erheblicher Mittel zur Finanzierung der Geschäfte liege nicht vor, das Fachwissen des Ehemannes könne ihr nicht angerechnet werden, sonst könne keine Ehefrau eines Architekten eine private Liegenschaft erwerben. Die Finanzierung sei im üblichen Rahmen erfolgt.