Die A. ist ein Verein nach Art. 60 ZGB mit Sitz in B., Kanton C. Sie ist somit eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz. Da das Steueramt des Kantons C. mit Schreiben vom 30. Mai 2001 verfügt hat, dass die A. bis auf weiteres aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit von der direkten Bundes-, Staats- und Gemeindesteuer befreit ist, und keine gegenteilige Verfügung erlassen worden ist (Verzeichnis der wegen gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken steuerbefreiten juristischen Personen mit Sitz im Kanton C., Stand August 2006; www.bl.ch), ist die A. auch eine juristische Person, die im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit ist.