(Mit Urteil vom 23. Mai 2007 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine von der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 22. September 2006 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.) 06-109 Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen Sachverhalt: 1. Mit Veranlagungsverfügung Staatssteuer 2004 vom 30. Juni 2005 wurden die Pflichtigen definitiv veranlagt. Die von ihnen in Abzug gebrachten freiwilligen Zuwendungen in Höhe von Fr. 13'500.-- an die A. in B., wurden nicht zum Abzug zugelassen und zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet.