Entscheid des Steuergerichts Basel-Landschaft vom 22. September 2006 (109/2006) Freiwillige Zuwendungen an juristische Personen sind abzugsfähig, sofern eine juristische Person nach dem Recht eines anderen Kantons oder des Bundes aufgrund öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung steuerbefreit ist. Unter den Aspekten der Steuerharmonisierung ist eine grundsätzliche Neuberurteilung durch die kantonale Steuerverwaltung nicht notwendig. (Mit Urteil vom 23. Mai 2007 wies das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine von der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 22. September 2006 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde ab.