e) Die Steuerverwaltung führt in ihrem Einsprache-Entscheid vom 3. Juni 2008 aus, dass die Nichtaktivierung einer Liegenschaft in der Bilanz der Einzelfirma nicht automatisch zur Folge habe, dass die Liegenschaft steuerlich nicht als Geschäftsvermögen eingestuft werden dürfe. Zivilrechtlich ist die Bilanzierung von Privatvermögen in Geschäftsbüchern einer Einzelfirma nicht verboten. Die buchmässige Behandlung kann daher durchaus ein Indiz für die Qualifikation sein, ist jedoch für die Zuordnung eins Vermögensobjektes zum Geschäftsoder Privatvermögen für sich allein noch nicht entscheidend; sie muss vielmehr im Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen stehen (Fabian Amschwand, a.a.