Das Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten wurde seit der Fertigstellung sowohl vermietet, geschäftlich genutzt als auch bis zum Umzug im Jahre 2005 nach Q. selbst bewohnt. Damals wäre u.U. eine andere Qualifikation, als die Zuteilung zum Privatvermögen, möglich gewesen, wobei diese Feststellung ex post gerade nicht zur Diskussion steht.