In ihrem Einsprache-Entscheid zur Staatssteuer 2005 vom 3. Juni 2008 hielt die Steuerverwaltung an der Umqualifizierung der Liegenschaft in X. aufgrund der Änderungen fest. b) Die Liegenschaft in X. wurde von der Steuerverwaltung mit Schreiben vom 20. April 1998 als Privatvermögen eingestuft, wobei der Steuerverwaltung die Art der Nutzung der Liegenschaft zum damaligen Zeitpunkt bekannt war. Das Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten wurde seit der Fertigstellung sowohl vermietet, geschäftlich genutzt als auch bis zum Umzug im Jahre 2005 nach Q. selbst bewohnt.