Die Familie ist per 1. Juli 2005 in X. ausgezogen und wohnt seither in Q., (…). Mit Einsprache-Entscheid Staatssteuer für das Jahr 2002 vom 22. November 2004 hielt die Steuerverwaltung fest, dass nach einem Umzug der Familie, das Mehrfamilienhaus in X. gemäss dem Schreiben vom 20. April 1998, als Geschäftsvermögen betrachtet werden müsse. In ihrem Einsprache-Entscheid zur Staatssteuer 2005 vom 3. Juni 2008 hielt die Steuerverwaltung an der Umqualifizierung der Liegenschaft in X. aufgrund der Änderungen fest.