18 DBG [Ausdehnung der Kapitalgewinnsteuerpflicht, Übergang zur Präponderanzmethode und deren Anwendung], publiziert in ASA 61 507ff.). Entsprechend den Vorgaben des StHG und DBG gilt auch im kantonalen Recht die Präponderanzmethode, die einen gemischt genutzten Vermögenswert entweder ganz dem Geschäftsoder Privatvermögen zuteilt (vgl. Findeisen/Theiler in: a.a.O, 24 N 72). d) Ausschlaggebendes Zuteilungskriterium ist dabei, wie sich aus der gesetzlichen Begriffsumschreibung ergibt, die aktuelle technischwirtschaftliche Funktion des fraglichen Vermögensgegenstands;