7 ihres Merkblattes betr. 'Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege' aus, lässt sie doch etwa Massnahmen zur Förderung des Energiesparens und des Umweltschutzes, die durch öffentliche Gemeinwesen subventioniert werden, nur auf dem Teil zum Abzug zu, der von der steuerpflichtigen Person selbst zu tragen ist. Sie erfasst also Subventionen nicht als steuerbares Einkommen, sondern bringt sie direkt von subventionierten Investitionen in Abzug.