Mit Einsprache-Entscheid vom 23. Juli 2007 hiess die Steuerverwaltung die Einsprache in dem Sinne teilweise gut, als die Steuerbusse aufgehoben wurde, die Nachsteuerberechnungen jedoch bestehen blieben. Dazu nahm die Steuerverwaltung wie folgt Stellung: - bei der Deklaration von Wertpapieren werde jeweils auf den Bestand und nicht auf den Wert abgestellt, - in den jeweiligen Wertschriftenverzeichnissen seien per 31. Dezember 2001 und 31. Dezember 2002 im Bestand die 500 Inhaberaktien „X." aufgeführt gewesen, - im Wertschriftenverzeichnis per 31. Dezember 2001 sei der „Strich" beim Steuerwert als Promemoria-Deklaration angesehen worden,