Zur Begründung führte er aus, am 17. Juli 2001 habe der Pflichtige in B. eine Liegenschaft gekauft und die 500 Inhaberaktien an Zahlung statt gegeben. Um die ausgeschütteten Dividenden dem Einkommen anrechnen zu können und transparent offenzulegen, habe der Einsprecher die 500 Inhaberaktien im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung 2001 zwar geführt, habe aber unter der Rubrik Steuerwert - im Gegensatz zu den früheren Deklarationen - einen deutlichen Strich gesetzt, um deutlich darauf hinzuweisen, dass diese Aktien nicht mehr vorhanden seien. Im Jahre 2001 sei die erworbene Liegenschaft im Kanton Tessin mit dem entsprechenden Steuerwert deklariert worden.