in diesem Fall kann er alsdann bei Vermögenswerten im Geschäftsvermögen Abschreibungen auf den nicht um die Subventionen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vornehmen. (Mit Urteil vom 31. Mai 2006 hiess das Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft eine von der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Entscheid des Steuergerichts vom 19. August 2005 erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde gut. Das Kantonsgericht hielt u.a. in seinen Erwägungen fest, dass die vorliegend ausgerichteten Förderbeiträge sowohl bei der Staatssteuer als auch bei der direkten Bundessteuer steuerbares Einkommen darstellten.