a DBA-USA von der inländischen Besteuerung auszunehmen (vgl. BFH vom 24. Januar 2001, E. 5a, a.a.O.). Bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen der Rekurrenten kann die Schweiz gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-USA den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären. Aufgrund von Art. 7 Abs. 1 DBG haben die Beschwerdeführer, die nur für einen Teil ihres Einkommens in der Schweiz steuerpflichtig sind, die Steuer für die in der Schweiz steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen entspricht, zu entrichten. Entscheid Nr. 105/2003 vom 10.10.2003