4. Schliesslich fragt sich, ob der Schweiz im internationalen Verhältnis überhaupt die Befugnis zur Besteuerung des dem Beschwerdeführer im Jahre 2000 zugeflossenen Einkommens aus der Ausübung der fraglichen Optionen zukommt. Die Frage nach der internationalen Besteuerungsbefugnis ist aufgrund des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (DBA-USA; SR 672.933.61) zu klären (vgl. Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 2 lit. a DBA-USA). Dessen Art.