2A.92/2A.103/2002 vom 4. Oktober 2003, E. 3.3.2; Merkblatt zur Bemessungslücke der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft vom 29. November 1999 [aktualisiert 27. November 2000], Ziff. 2.4). Das Argument der Beschwerdeführer, dass die Zuteilung von Mitarbeiteroptionen wesentlicher Lohnbestandteil gewesen sei, mag daran ebenso wenig etwas zu ändern wie die Schutzbehauptung, die Ausübung der Optionen sei auf den damaligen Aktienkurs und nicht auf die Bemessungslücke zurückzuführen.