zukommt, welche mit dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung für die Steuerjahre ab 2001 beendet wurde. Das System der Pränumerando-Besteuerung mit Vergangenheitsbemessung beruht nämlich auf der Fiktion, dass das steuerbare Einkommen und damit die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen von einem Jahr zum anderen gleich bleibe (Entscheid des Steuergerichts des Kantons Basel-Landschaft [StGE BL] Nr. 70/2002 vom 13. September 2002, E. 2a; vgl. ferner: Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft [VGE BL] vom 17. Januar 2001, in: Basellandschaftliche und Baselstädtische Steuerpraxis [BStPra.] XV, E. 5a, S. 301 ff.).