03-105 Bemessungslücke: ausserordentliche Einkünfte aus der Ausübung von Mitarbeiteroptionen/ Besteuerungsbefugnis im Verhältnis CH-USA Aus dem Sachverhalt (Zusammenfassung): X. erhielt 1992, 1993 und 1994 Mitarbeiteroptionen von der A Corporation mit Sitz in den USA zugeteilt. Zu dieser Zeit hatten X und seine Ehefrau (nachfolgend: Beschwerdeführer) keinen Wohnsitz in der Schweiz, sondern in den USA. Im November 1995 zogen die Beschwerdeführer in die Schweiz und nahmen hier Wohnsitz. Aus der Ausübung der erwähnten Optionen im Jahr 2000 erzielte der Beschwerdeführer nach Abzug der Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge in den USA einen Ertrag von Fr. ….