November 1979) abgeschlossen worden ist. Ferner ist anzumerken, dass die erschlossene Parzelle Nr. 20, anders als die Parzelle Nr. 10 abseits von Hauptverkehrsachsen, also an relativ ruhiger Lage, und zirka 200 bis 300 Meter von Y und der Parzelle Nr. 10, welche leicht nordwestlich exponiert ist, entfernt ist. Keinesfalls kann daher aus der fraglichen Handänderung an der Parzelle Nr. 20 abgeleitet werden, dass der errechnete Verkehrswert vor zwanzig Jahren von Fr. 60.-- pro m2 der streitbetroffenen Parzelle nicht zutreffend ist; vielmehr bestätigt der am xx.