Gemäss Kaufvertrag sei Parzelle Nr. 20 im Jahr 1982 mit einem Preis von Fr. 80.-- pro m2 gehandelt worden. Die Parzelle Nr. 20 liege in einem schlecht erschlossenen Quartier in wenig bevorzugter Nordhanglage. Daraus lasse sich ableiten, dass die wesentlich attraktiveren Parzellen Nrn. 10 und 30 tatsächlich bei rund Fr. 128.-- pro m2 gelegen haben müssten. Der Kaufvertrag betreffend die Parzelle Nr. 20 wurde am xx. November 1982 abgeschlossen. Diese Handänderung an der Parzelle Nr. 20 darf im vorliegenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden, da der fragliche Vertrag erst 3 Jahre nach dem Bewertungsstichtag (xx. November 1979) abgeschlossen worden ist.