In der Veranlagung zur direkten Bundessteuer 2006 wurde ein Eigenmietwert gemäss der Eigenmietwerttabelle, welche den Gebäudekatasterwert als Berechnungsgrundlage nimmt, von Fr. 16'351.-- festgesetzt. Aufgrund der letzten Meldung des Kantons C. vom 9. Februar 2005 in welchem der Eigenmietwert der Liegenschaft in B. auf Fr. 11'780.-- festgesetzt war, wurde im Einsprache-Entscheid vom 2. Juni 2008 der im Kanton Basel-Landschaft ermittelte Eigenmietwert auf Fr. 9'424.-- (80 % von Fr. 11'780.--) korrigiert resp. reduziert. Aus dem bisher gesagten folgt demnach, dass dem Pflichtigen aufgrund der Gegebenheiten und Umstände für sein Ferienhaus in B. zu Recht ein Eigenmietwert festgesetzt wurde.