Der im Kanton Basel-Landschaft festgesetzte Eigenmietwert für das vorliegende Ferienhaus in B. ist, folgt man der in KM 40 vom 3. 12.1979 ausgeführten Berechnungsweise, tiefer als derjenige des Kantons C.. In der Veranlagung zur direkten Bundessteuer 2006 wurde ein Eigenmietwert gemäss der Eigenmietwerttabelle, welche den Gebäudekatasterwert als Berechnungsgrundlage nimmt, von Fr. 16'351.-- festgesetzt.