Die Eigenmietwertbesteuerung ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie soll die relative Gleichbehandlung der Mieter und jener Eigentümer, die in eigener Liegenschaft wohnen, verwirklichen (vgl. Höhn/Waldburger, Steuerrecht Band II, 8. Auflage, Bern/Stuttgart/Wien 1999, § 32 N 29f.) Der Einkommenssteuer unterliegen nach Art. 16 Abs. 1 DBG alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte. Gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. a DBG sind die Erträge aus unbeweglichem Vermögen steuerbar, insbesondere alle Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Nutzniessung oder sonstiger Nutzung;