Die abzugsfähigen effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten würden daher Fr. 418.25 betragen. Die Veranlagungsbehörde habe einen Pauschalabzug von Fr. 3'270.-- (20 % von Fr. 16'351.--) in Abzug gebracht. Nach Anpassung des Eigenmietwertes sei in der Folge auch der Pauschalabzug entsprechend auf Fr. 1'885.-- (20% von Fr. 9'424.--) zu reduzieren.