Des weiteren wurde diesem zur Kenntnis gebracht, dass künftige Einnahmen aus dem Verkauf von Bezugsrechten der Besteuerung unterliegen würden. Mit Revisionsbericht vom 29. Januar 1998 wurde dem Pflichtigen u.a. die zukünftige Vorgehensweise der Steuerverwaltung bezüglich der Beteiligungen erneut dargelegt. 2.a)