a DBA-USA von der inländischen Besteuerung auszunehmen (vgl. BFH vom 24. Januar 2001, E. 5a, a.a.O.). Bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen der Rekurrenten kann die Schweiz gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA-USA den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären. Aufgrund von § 18 Abs. 1 StG haben die Rekurrenten, die im Kanton nur für einen Teil ihres Einkommens steuerpflichtig sind, die Steuern für die im Kanton steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen entspricht, zu entrichten. Entscheid Nr. 104/2003 vom 10.10.2003