Thomas, Deutsches Steuerrecht 1991, S. 1405 und 1407). Sinn und Zweck der Option ist es, dem Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Vergütung eine besondere Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen. Als solche wird die Option unentgeltlich gewährt. Eine besondere Arbeitsleistung muss hiefür nicht erbracht werden. Dem Arbeitnehmer drohen auch keine Nachteile, wenn die erhofften Leistungsziele nicht eintreten; ihm geht lediglich der mögliche Bonus in Gestalt des Ausübungsvorteils verloren (vgl. Deutschmann, a.a.O., S. 56;