Ferner ist festzuhalten, dass die Rekurrenten … die Besteuerung der hier in Frage stehenden Mitarbeiteroptionen im Zeitpunkt der Ausübung anerkennen. 3. Im Weiteren ist zu prüfen, ob das dem Rekurrenten im Jahre 2000 aus der Ausübung der fraglichen Mitarbeiteroptionen zugeflossene Einkommen, als ausserordentliches Einkommen im Steuerjahr 2000 einer Besteuerung unterliegt. Der Kanton Basel-Landschaft ist gemäss § 198 ff. StG in Verbindung mit § 87 ff. StG per 1. Januar 2001 vom System der zweijährigen Pränumerando-Besteuerung auf dasjenige der einjährigen Postnumerando-Besteuerung übergegangen.