a StG). Überlässt ein Unternehmen einem Mitarbeiter Aktien zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, so stellt eine solche Leistung Erwerbseinkommen dar (Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts [BGE] vom 6. November 1995, E. 2, m. Hw., in: Der Steuerentscheid [StE] 1996, B 22.2, Nr. 1996 B. 22.2, Nr. 12). Das gilt auch für Mitarbeiteroptionen, die als Naturaleinkünfte zu den anderen geldwerten Vorteilen zählen (Locher, Kommentar zum DBG, Therwil/Basel 2001, N. 52 zu Art. 17; Peter, USamerikanische Mitarbeiterbeteiligungspläne im Einkommens- und Vermögenssteuerrecht der Schweiz, Diss. Zürich 2001, S. 83 und 92 f., m. Hw.; zum Ganzen: BGE 2A.517/2002 vom 21. Mai 2003, E. 2.1).